Novelle zur Bundeslärmverordnung 2021
Im Zuge der Novellierung der Bundeslärmverordnung 2021 hat auch der Umweltverein Feldkirchen eine entsprechende Einwändung abgegeben, die im Folgenden hier ersichtlich ist.
An das
Bundesministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation
und Technologie
per Mail [email protected]
Betrifft: Begutachtungsverfahren Novelle Bundes-LärmVO
Schwellenwerte, Dosis-Wirkungsrelationen 21.04.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Entwurf zur Novellierung der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung ist uns zur Kenntnis gelangt; wir erlauben uns, dazu folgendermaßen Stellung zu nehmen:
Der Umweltverein Feldkirchen, Seiersberg und Umgebung unterstützt die Einwendung der Plattform Fluglärm vollinhaltlich und erweitert diese hiermit um die lokalen Gegebenheiten.
Die aktuell geltende Verordnung sowie die vorgesehene Novelle geht unseres Erachtens nicht weit genug.
· Eine Anpassung der Schwellenwerte für die Aktionsplanung ist unbedingt erforderlich. Die WHO-Leitlinien 2018 sind Grundlage und Anleitung nicht nur des Anhanges III der Richtlinie EU 2020/367, sondern auch der gegenständlichen Novelle, nur: Die alleinige Anpassung der Rechenverfahren bleibt aus unserer Sicht völlig wirkungslos, wenn die derzeitigen Schwellenwerte (die schon bei der Erstfassung der Verordnung 2006 weit unter den damaligen WHO-Empfehlungen lagen!) beibehalten werden.
· Es ist weiters dringend erforderlich, die Einrichtung von Lärmmess-Stellen und die Veröffentlichung der entsprechenden Messberichte in der Verordnung als eine der Maßnahmen der Aktionsplanung verpflichtend vorzuschreiben. Ebenso sollten die Eingangsdaten für die Berechnung der Lärmkarten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
· Ebenso dringend erforderlich ist die Erstellung eines Stufenplans zur Umsetzung der Sanierungs- und Monitoringmaßnahmen.
Die Aussagen der Verantwortlichen aus dem Flugverkehrswesen sind unmissverständlich: Rückkehr zum Niveau vor der Pandemie, so schnell wie nur möglich. Es kann nicht Ziel der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung sein, die derzeitigen Prozentsätze stark Belästigter (46%) und stark Schlafgestörter (26%), wie sie in der Studie der Medizinischen Universität Wien ausgewiesen werden, wiederum und weiterhin in Kauf zu nehmen.
Der Vollständigkeit halber möchten wir zusätzlich auf einige Punkte hinweisen:
Mit dieser Verordnung werden lediglich allgemeine Situationen abgedeckt. Jedoch wird damit auf spezielle Situationen wie z.B. in Gebieten mit Flughäfen unzureichend oder überhaupt nicht eingegangen.
Wir fordern daher ein Gesamtpaket zu schnüren, dass nicht nur auf die Interessen des Flugverkehrs oder anderer Lärmverursacher (egal ob aus wirtschaftlichem oder privaten Gründe oder auch aus öffentlichem Interesse Bezug nimmt) sondern vor Allem auf den notwendigen Schutz der Lärmanrainer.
Bezogen auf unserer Situation möchten wir Ihnen einen Gesamtüberblick über die Lärmbelastungen geben:
In unserem speziellen Fall ergibt sich daher Handlungsbedarf vor Allem hinsichtlich des Fluglärms:
· Die Grafik „Lärmbelastung Flugverkehr“ muss in Zukunft auch die allgemeine Luftfahrt beinhalten.
· Die Informationen und Grafiken sollen laufend aktualisiert werden.
· Notwendige Unterscheidung zwischen dem Linienflugverkehr und der allgemeinen Luftfahrt, die auch unterschiedlich geregelt werden müssen. (Zeit, Höhe, Lärm, Route).
· Offizielles und unabhängiges Monitoring des Flugverkehrs (Zeit, Höhe, Lärm, Route)
· Die Veröffentlichung der Radardaten – entsprechend dem Vorbild des Flughafen Wiens (https://flugspuren.at/)
· Ein offizielles und allgemein kommuniziertes Beschwerdesystem mit entsprechendem Monitoring.
· Absolutes Flugverbot über bewohntem Gebiet
· Zeitliche Regelung für den allgemeinen Flugverkehr (Hubschrauber, Segelflieger, Motorsegler, Fallschirmspringer, etc.). Kein Flugverkehr an den Wochenenden und Feiertagen.
· Ein Mitspracherecht der Anrainer an verpflichtenden Platzrundenkarten
· Eine jährliche Überprüfung und ggf. Korrektur der Platzrundenkarten
Diese Anliegen im Sinne von Transparenz, Partizipation und fairem Interessensausgleich der Nachbarschaft des Flughafens Graz bestehen bereits seit Jahrzehnten; es ist nach unserer Auffassung höchst an der Zeit, die entsprechenden rechtsstaatlichen, abgesicherten Grundlagen zu schaffen.
Umweltverein Feldkirchen