Der Aktionsplan Lärm geht auf eine EU Richtlinie zurück, in der definiert wird, dass eine Lärmbelastung nicht nur durch eine einzigen Lärmquelle zu definieren ist, sondern durch die Summe aller Lärmquellen.
Weiterführende Informationen sind hier zu finden:
Nachfolgend sind die für die Steiermark relevanten Auszüge aus dem gesamten Aktionsplan ersichtliche (Stand 02/2019)
- Aktionsplan Allgemeiner Teil und Übersicht
- Aktionsplan Teil 1 Autobahnen und Schnellstrasse
- Aktionsplan Teil 11 Eisenbahnstrecken
- Aktionsplan Teil 18 Flughafen Graz
- Aktionsplan Teil 22 Industrieanlagen gem. Gewerbeordnung 1994
- Aktionsplan Teil 23 Industrieanlagen gem. Abfallwirtschaftsgesetz 2002
Erwähnt sei an dieser Stelle auch die Information aus dem Aktionsplan 18 - Flughafen Graz
Geltende Schwellenwerte sowie Rechtsgrundlagen
Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (BGBl. I Nr. 60/2005) - Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung (BGBl. II Nr. 144/2006)
Tag-Abend-Nacht-Lärmindex 65 dB
Nacht-Lärmindex Flugverkehr 55 dB
Der Umgebungslärm-Aktionsplan besteht aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten für Lärmschutz in Österreich aus einzelnen Teilen.
Die zugrundeliegenden strategischen Lärmkarten gemäß Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind online verfügbar.
Quelle der hier angeführten Informationen und weiterführende Informationen finden Sie auf der folgenden Internet Seite
Die Lärmkarten sind erreichbar über:
Das ist ein Auszug aus den aktuellen Lärmkarten.
Hier zu sehen ist die Lärmverteilung über dem Großraum Flughafen Graz.