Der Aktionsplan Lärm geht auf eine EU Richtlinie zurück, in der definiert wird, dass eine Lärmbelastung nicht nur durch eine einzigen Lärmquelle zu definieren ist, sondern durch die Summe aller Lärmquellen.

Weiterführende Informationen sind hier zu finden:

http://www.laerminfo.at/aktionsplaene.html

Nachfolgend sind die für die Steiermark relevanten Auszüge aus dem gesamten Aktionsplan ersichtliche (Stand 02/2019)


Erwähnt sei an dieser Stelle auch die Information aus dem Aktionsplan 18 - Flughafen Graz

Geltende Schwellenwerte sowie Rechtsgrundlagen 

Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (BGBl. I Nr. 60/2005) - Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung (BGBl. II Nr. 144/2006) 
Tag-Abend-Nacht-Lärmindex 65 dB 
 Nacht-Lärmindex Flugverkehr 55 dB 


Der Umgebungslärm-Aktionsplan besteht aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten für Lärmschutz in Österreich aus einzelnen Teilen.

Die zugrundeliegenden strategischen Lärmkarten gemäß Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind online verfügbar.

Quelle der hier angeführten Informationen und weiterführende Informationen finden Sie auf der folgenden Internet Seite

www.laerminfo.at

Die Lärmkarten sind erreichbar über:

www.laerminfo.at/laermkarten


Das ist ein Auszug aus den aktuellen Lärmkarten.

Hier zu sehen ist die Lärmverteilung über dem Großraum Flughafen Graz.