Fluglärm

Der Fluglärm wird grundsätzlich definiert durch den Lärm in der Luft.

Bodenlärmbelastungen werden dem Fluglärm NICHT hinzugerechnet, d.h. das Warmlaufen der Motoren vor den Flügen (besonders belastend vor Allem außerhalb der Betriebszeiten ab  06.00 Uhr)  zählt nicht als Fluglärm.

Weitere Informationen können hier abgerufen werden.

http://www.umwelt.steiermark.at/cms/ziel/595722/DE/